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Ist eine Unterschrift nur mit dem Vornamen gultig?

Ist eine Unterschrift nur mit dem Vornamen gültig?

Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln.

Wann ist eine Unterschrift nicht rechtsgültig?

Die Unterschrift muss nicht lesbar, aber der Name der unterzeichnenden Person muss vollständig sein. Eine gekürzte Buchstabenfolge oder ein Namenskürzel gelten demnach nicht als rechtsgültige Unterschrift. Es muss ein Schriftzug vorhanden sein, der die Identität der unterzeichnenden Person ausreichend kennzeichnet.

Warum ist eine Unterschrift wichtig?

Bei Verträgen und Urkunden macht eine Unterschrift die sogenannte Willenserklärung – etwa die Zustimmung zu einem Vertrag, oder die Absicht, etwas zu kaufen – rechtlich verbindlich.

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Was darf man mit PPA unterschreiben?

In der Korrespondenz zeigt die Abkürzung ppa. die Prokura an. Laut § 51 HGB hat der Prokurist mit der Firma und mit seinem Namen unter Beifügung eines die Prokura andeutenden Zusatzes zu unterschreiben.

Warum Unterschrift mit Ort und Datum?

Der Ort soll ein Hinweis darauf sein, unter welchen Umständen ein Vertrag unterschrieben wurde. Dann kann er prüfen, ob die Person am Datum, das im Vertrag steht, am angegebenen Ort war. Wer einen falschen Ort hinschreibt, macht sich unter Umständen strafbar.

Kann man nur mit einem Doppelnamen unterschreiben?

Die Tatsache, dass viele Personen nur mit einem Namen unterschreiben, obwohl sie einen Doppelnamen haben, ist nun also rechtlich berücksichtigt. „Wenn Sie grundsätzlich immer auf der sicheren Seite sein wollen, sollten Sie sich angewöhnen, immer die gleiche Unterschrift zu nutzen“, rät die Notarin.

Wie kann man eine Unterschrift unterzeichnen?

Denn wo das Gesetz eine Unter­schrift verlangt, muss man mit dem eigenen Namen unter­zeichnen. Eine schludrige Schrift ist dabei durchaus zulässig, bloße Kringel oder Kreuzchen reichen aber nicht aus. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Regel: Wenn ein Notar die Unterschrift beglaubigt, kann man mit jedem beliebigen Zeichen

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Was ist die Rechtsgrundlage für einen Vertrag in Textform?

Ein Vertrag in Textform bedarf weder einer „echten“ Unterschrift noch einer elektronischen Signatur. Die Rechtsgrundlage für einen Vertrag in Textform findet sich in Paragraf 126b BGB 1.

Ist die Wiederholung ihres Vornamens erforderlich?

Unabhängig davon, ob in der maschinenschriftlichen Wiederholung Ihres Namens Ihr Vorname aufgeführt wird oder nicht; lediglich die Wiederholung des Nachnamens ist ein Muss. Beachten Sie: Für die Unterschrift sind im Normalfall drei Leerzeilen vorgesehen.