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Hat der Vermieter eine Schweigepflicht?

Hat der Vermieter eine Schweigepflicht?

Ein Vermieter unterliegt zwar keiner Schweigepflicht, jedoch erweist er sich weder als vertrauenswürdig, noch als seriös, wenn er sich am Tratsch beteiligt oder diesen verursacht.

Welche Daten braucht mein Vermieter?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:

  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Was Vermieter fragen dürfen?

Diese Fragen dürfen Vermieter generell stellen:

  • Fragen nach den Namen aller Interessenten, die den Mietvertrag abschließen wollen, deren Familienstand sowie die Anzahl der Personen, die einziehen wollen.
  • Fragen nach dem Namen des Arbeitgebers und dem monatlichen Einkommen des Interessenten.

Kann man die Mietkaution gegenüber dem Vermieter abrechnen?

Wollen Vermieter die Mietkaution gegenüber dem Mieter abrechnen, haben sie zwei Möglichkeiten: Sie können eine schriftliche Abrechnung erstellen oder Klage über ihre Ansprüche gegen die Mieter erheben und damit konkludent abrechnen. Eine einzige richtige Form der Abrechnung gibt es also nicht.

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Wie lange brauchen Vermieter die Rechtsprechung für ihre Ansprüche?

Vermieter bekommen von der Rechtsprechung dabei eine ausreichende Überlegungs- und Prüfungsfrist für Ihre Ansprüche. Wie lange das ist, kommt darauf an, welchen angemessenen Zeitraum der Vermieter wahrscheinlich benötigt.

Was ist eine unwirksame Formularklausel zum Mieter?

Unwirksame Formularklausel zum Mietbeginn. Der Mietbeginn kann sich infolge von Verzögerungen des Zeitpunkts der Bezugsfertigkeit bis zu 3 Monaten verzögern, ohne dass sich hieraus Ansprüche des Mieters ergeben. Sollte sich der Mietbeginn um mehr als 3 Monate verzögern, wird der Mieter nach Bekanntwerden zeitnah schriftlich informiert und ist in…

Wie lange darf der Mietbeginn bemessen werden?

Diese Zeit darf allerdings nicht zu lange bemessen werden; als oberste Grenze wird eine Frist von 1 Monat anzusehen sein. Diese Grundsätze gelten entsprechend, wenn der Mietbeginn von der Fertigstellung eines Neubaus abhängig sein soll.