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Was ist die Grundlage des Handelns der Exekutive Chancen?

Was ist die Grundlage des Handelns der Exekutive Chancen?

Grundlage des Handelns der Exekutive chancen schrieb am 05.11.2016, 12:24 Uhr: Hallo, es gilt wohl der Grundsatz: Privatpersonen dürfen Alles machen, was nicht verboten ist, die Exekutive (Verwaltung, Polizei, etc.) darf nur machen, was erlaubt ist.

Wie gibt es die Exekutive in Deutschland?

Die Exekutive in Deutschland. In Deutschland gibt es auf Bundesebene, Landesebene sowie auf Ebene der Gemeinden Einrichtungen der vollziehenden Gewalt. Auf Ebene des Bundes gehören hierzu die Bundesregierung sowie sämtliche Verwaltungsbehörden des Bundes (Bundesbehörden), etwa das Bundeskriminalamt oder Bundeskartellamt.

Wie sind Exekutive anvertraut?

Der Exekutive sind vor allem die Ausführung und Umsetzung der Gesetze anvertraut. Zur Vermeidung einer zu großen Machtkonzentration bei einem einzelnen Staatsorgan wird nach dem staatstheoretischen Prinzip der Gewaltenteilung die Macht innerhalb eines Staates auf drei unabhängige und sich gegenseitig kontrollierende Gewalten aufgeteilt:

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Warum muss das Handeln der Exekutive auf einem Gesetz beruhen?

In allen Fällen muss das Handeln der Exekutive auf einem Gesetz beruhen (Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes) und darf nie gegen geltende Gesetze verstoßen (Grundsatz des Vorrangs des Gesetzes).

Wie darf die Exekution bewilligt werden?

(1) Die Exekution darf nur bewilligt werden, wenn aus dem Exekutionstitel – im Fall des § 308a Abs. 5 im Zusammenhalt mit einer Entscheidung nach § 292g – nebst der Person des Berechtigten und Verpflichteten auch Gegenstand]

Wie setzt sich die Exekutive aus?

Auf Landesebene setzt sich die Exekutive aus der jeweiligen Landesregierung und der Landesverwaltung zusammen. Nach Artikel 83 GG führen die Länder nicht nur ihre eigenen Landesgesetzte, sondern auch Bundesgesetze als eigene Angelegenheiten aus, soweit das Grundgesetz, etwa in den Artikeln 84 ff.

Wann ist die Bewilligung und zum Vollzug der Exekution zuständig?

(1) Zur Bewilligung und zum Vollzug der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung auf das bewegliche Vermögen ist, soweit nichts anderes bestimmt wird, das Bezirksgericht zuständig, in dessen Sprengel die Person, gegen die Exekution geführt werden soll (verpflichtete Partei), ihren allgemeinen Gerichtsstand hat.

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