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Was versteht man unter Quotenzahlung?

Was versteht man unter Quotenzahlung?

Sie sagt also aus, wie viel Prozent ein Gläubiger auf den festgestellten Anteil der von ihm angemeldeten Forderung erhält. Errechnet wird sie aus dem Verhältnis der verteilbaren Insolvenzmasse zu den anerkannten Insolvenzforderungen. Die Quote gibt zeitgleich Auskunft über den uneinbringlichen Forderungswert.

Was versteht man unter Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

Was ist Aussonderung und Absonderung?

Mit dem Aussonderungsrecht haben Gläubiger die Möglichkeit, die Entnahme von Gegenständen aus der Insolvenzmasse zu verlangen. Das unbelastete Vermögen bildet die freie Insolvenzmasse, die Absonderung wird hingegen als belastete Insolvenzmasse bezeichnet, während die Aussonderung das fremde Vermögen darstellt.

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Was versteht man unter Restschuldbefreiung?

Im Insolvenzverfahren haben die Insolvenzgläubiger in der Regel nur einen Teil ihrer Forderung bekommen. Den noch ausstehenden Teil können sie nach Beendigung des Insolvenzverfahrens weiterhin voll geltend machen. Hier greift das Restschuldbefreiungsverfahren ein, das den Schuldner von diesen Schulden befreien soll.

Wie wird die Quote im Insolvenzverfahren berechnet?

Die Insolvenzquote errechnet sich, indem die Summe aller bestehenden Insolvenzforderungen gegen den Insolvenzschuldner ins Verhältnis mit der Insolvenzmasse gesetzt wird. Allerdings werden aus der Insolvenzmasse zuvor die Verfahrenskosten abgezogen.

Was sagt die Insolvenzquote aus?

Die Insolvenzquote gibt den prozentualen Anteil der noch offenen Forderungen der Gläubiger eines insolventen Unternehmens wieder. Da die Insolvenzmasse in den meisten Fällen nicht dazu ausreicht, die gesamte Summe der Schulden zu decken, sollen die Geschädigten zumindest einen Prozentsatz ihrer Forderung erhalten.

Was kann alles in die Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse umfasst laut § 35 Abs. 1 der Insolvenzordnung (InsO) das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners, das ihm bereits vor der Insolvenzeröffnung gehört und welches er während der Insolvenz erlangt.

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Was wird aus der Insolvenzmasse bezahlt?

Die Kosten eines Insolvenzverfahrens werden gemäß § 53 InSO aus der Insolvenzmasse gezahlt. Zu diesen gehören laut § 54 InSO auch die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters. Das bedeutet, dass im Prinzip der Gläubiger für die Vergütung des Insolvenzverwalters aufkommt.

Was ist Aussonderungsrecht?

Der Aussonderungsanspruch richtet sich nach außerhalb des Insolvenzverfahrens geltenden zivilrechtlichen Vorschriften (§ 47 Satz 2 InsO). Verweigert der Insolvenzverwalter die Herausgabe, so erfolgt die Durchsetzung nach allgemeinem Zivilprozessrecht. Der Aussonderungsanspruch kann durch eine einstweilige Verfügung (z.

Was sind Absonderungsberechtigte?

Absonderungsberechtigten Gläubiger im Sinne von § 49 ff. Insolvenzordnung (Ins0) haben eine bevorzugte Rechtsposition im Sinne von § 49 ff. Ins0 im Insolvenzverfahren inne. Absonderungsberechtigte sind Personen, die an einzelnen, in der Insolvenzmasse befindlichen Gegenständen Sicherungs- und Verwertungsrechte haben.