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Was arbeitet an Weihnachten?

Was arbeitet an Weihnachten?

Während viele gemütlich Weihnachten und Silvester feiern, müssen viele Berufsgruppen wie beispielsweise Ärzte und Pflegende, Polizisten und Feuerwehrleute, Kellner und Taxifahrer arbeiten.

Wer hat an Weihnachten frei?

Die beiden Weihnachtsfeiertage, 25. und 26. Dezember, sind gesetzliche Feiertage. Also hat jeder Arbeitnehmer, der nicht zur Arbeit auch an diesen Tagen eingeteilt ist, frei.

Wie lange darf man am 24.12 arbeiten?

Die enttäuschende Nachricht: Heiligabend und der Silvestertag (24. und 31. Dezember) sind ganz normale Arbeitstage – das besagt das Bundesurlaubsgesetz (BurIG). Arbeitnehmer sind grundsätzlich zum Arbeiten verpflichtet.

Welche Berufe arbeiten an Feiertagen?

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, in welchen Branchen man damit rechnen muss, auch an Feiertagen arbeiten zu müssen….4. Übliche Branchen mit Feiertagsarbeit

  • Notdienste (Polizei, Feuerwehr & Krankenhäuser)
  • Pfleger/innen.
  • Gastronomie.
  • Hotellerie.
  • Sicherheitsbedienstete.
  • Bundesheer.
  • Entsorgungsbetriebe.
  • Presse.

Welche Berufe müssen an Feiertagen arbeiten?

Gemäß § 10 ArbZG dürfen Mitarbeiter der folgenden Institutionen auch an einem Feiertag arbeiten:

  • Presse und Nachrichtenagenturen.
  • Verkehrsbetriebe.
  • Gastronomie, Hotellerie, Freizeitveranstaltungen (Theater, Konzerte, etc.)
  • Wetterdienste.
  • Entsorgungsbetriebe.
  • Feuerwehr, Not- und Rettungsdienste.
  • Sicherheitsdienste.
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Wann ist an Weihnachten Feiertag?

Weihnachten ist ein christlicher Feiertag am 25. Dezember, im Jahr 2022 also am Sonntag, den 25. Dezember 2022.

Ist der 24. Dezember ein Feiertag?

Recht. Der 24. Dezember ist in Deutschland, der Schweiz, in Liechtenstein und in Österreich kein gesetzlicher Feiertag im Sinne der Arbeitsruhe (Werktag). In den meisten Landesgesetzen ist er ab den Nachmittags- oder Abendstunden als stiller Tag festgelegt.

Bis wann arbeiten Weihnachten?

Arbeiten an Weihnachten – normalerweise verboten 1 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen von 0 bis 24 Uhr grundsätzlich verboten. Das gilt selbstverständlich auch für die Weihnachtsfeiertage. Allerdings ist es in zahlreichen Berufen undenkbar, dass alle Beschäftigten an den Feiertagen zu Hause bleiben.