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Wann Disziplinarstrafe?
1 AGB verhängt werden konnte, wenn jemand seine „Arbeitspflichten schuldhaft verletzt“ hatte. Dann drohten als Disziplinarstrafen der Verweis, strenge Verweis und die fristlose Entlassung.
Was ist ein disziplinargericht?
Disziplinargerichte sind besondere Gerichte für Beamte, Richter, Soldaten und Notare zur Ahndung von Dienstvergehen. Das Verfahren in Disziplinarsachen für Richter entspricht gemäß § 63 DRiG dem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren.
Was ist eine dienstpflichtverletzung?
Ein Dienstvergehen (auch Dienstpflichtverletzung genannt) ist eine schuldhafte Verletzung der Dienstpflichten eines Beamten (§ 77 Abs. 1 S. 1 BBG; § 47 Abs. 1 BBG i.
Wann kommt es zu einem Disziplinarverfahren?
Ein Disziplinarverfahren wird regelmäßig beim Verdacht eingeleitet, dass der Beamte ein Dienstvergehen begangen hat. Davon spricht man, wenn ein Beamter schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt hat (§ 47 I BeamtStG bzw. § 77 BBG).
Wann bekommt man ein Disziplinarverfahren?
Was macht ein Beamtenbeisitzer?
Im Falle der Beamtenbeisitzer in Sachen des Disziplinarrechts und der ehrenamtlichen Richter für Personalvertretungssachen ist es daher ihre Aufgabe, den Berufsrichtern einen Einblick in das tatsächliche Arbeitsleben innerhalb der öffentlichen Verwaltung zu verschaffen.
Ist das Disziplinarverfahren eine Bestrafung?
Das Disziplinarverfahren dient anderen Zwecken als einer Bestrafung. Immerhin ist jedoch möglich, dass die strafgerichtliche Sanktion im Einzelfall ausreicht, um auch die Ziele des Disziplinarverfahrens zu erreichen. Dies zu prüfen, gebieten § 16 HmbDG und § 14 BDG.
Wie erübrigt sich das Disziplinarverfahren?
Wird der Beamte im Strafverfahren aber zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt, so erübrigt sich das Disziplinarverfahren, weil das Beamtenverhältnis dann kraft Gesetzes endet, und zwar am Tage der Rechtskraft des strafgerichtlichen Urteils. Hier gilt eine Grenze von einem Jahr Freiheitsstrafe.
Kann ein Disziplinarverfahren gravierende Folgen haben?
Ein Disziplinarverfahren kann für einen Beamten also gravierende Folgen haben. Insbesondere die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis sollte unbedingt verhindert werden. Aus diesem Grund ist eine Anfechtung der Disziplinarmaßnahme in den meisten Fällen sehr zu empfehlen. Ohne Hilfe ist dies aufgrund der komplexen Rechtsmaterie kaum möglich.
Ist dem Disziplinarverfahren eine strafbare Handlung zugrunde?
Falls dem Disziplinarverfahren der Verdacht einer strafbaren Handlung des Beamten zugrunde liegt und deshalb von Polizei bzw. Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches (Ermittlungs-) Verfahren betrieben wird, möchte man doppelten Aufwand und einander widersprechende Ergebnisse vermeiden.