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Wie lange muss man privat Lohnabrechnungen aufbewahren?

Wie lange muss man privat Lohnabrechnungen aufbewahren?

Jedoch betreffen Lohnabrechnungen insbesondere die Lohnsteuer. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vor. Alle Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht daher sechs Jahre lang aufbewahrt werden.

Was muss 6 Jahre aufbewahrt werden?

Eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist gilt für alle anderen aufbewahrungspflichtigen Geschäftsunterlagen: empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe, Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschäftsbriefe, sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind.

Wie lange Darf ich Unterlagen aufbewahren?

Aus Datenschutzsicht, ist die Fragen nicht wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden, sondern wie lange darf ich Unterlagen aufbewahren. Personenbezogen Daten dürfen gem. Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO nur für festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke verarbeitet und somit gespeichert bzw. aufbewahrt werden.

Wie lange sollten Handakten aufbewahrt werden?

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Handakten sollten nach Beendigung des Auftrags zehn Jahrelang aufbewahrt werden. Erbrechtliche Akten sollten 30 Jahre aufbewahrt werden. 2. Zu unterscheiden ist zwischen „Drittakten“ und „Drittdaten“, die entsorgt bzw. gelöscht werden müssen, und solchen, die dem Mandanten zurückgeben werden müssen.

Wie lange dauert die Aufbewahrung der vollständigen Handakte?

3 BGB (hierzu aktuell BGH, Urt. v. 6.2.2014, IX ZR 245/12, NJW 2014, 993) die Aufbewahrung der vollständigen Handakte jedenfalls für einen Zeitraum von zehn Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem das jeweilige Mandat beendet wurde (vgl. hierzu beispielsweise die Stellungnahme der BRAK München).

Welche Verfahren müssen aufbewahrt werden?

Je nach Art und angewandtem Verfahren müssen zusätzlich Inventuranweisungen, Verfahrensbeschreibungen oder ähnliche Aufzeichnungen aufbewahrt werden. Nach AO und HGB müssen die Arbeitsanweisungen und Organisationsvorschriften aufbewahrt werden, die zum Verständnis der Bücher etc. notwendig sind.