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Wie spricht man von der gewillkurten Erbfolge?

Wie spricht man von der gewillkürten Erbfolge?

Man spricht in diesem Fall auch von der gewillkürten Erbfolge. Hat der Erblasser hingegen zu Lebzeiten keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrags erstellt, dann gilt nach dem Tod des Erblassers automatisch die so genannte gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall richtet sich die Frage, wer Erbe wird, nach den §§ 1924 ff. BGB.

Was ist die Erbquote und die Höhe der Erbschaft?

Erbquote und Höhe der Erbschaft richtet sich in diesem Fall nach den vom Erblasser aufgestellten Bestimmungen in dem Testament oder Erbvertrag. Kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen, da kein Testament vorhanden ist, kommen, soweit vorhanden, immer die Kinder des Erben als so genannte gesetzliche Erben erster Ordnung zum Zug.

Was ist das gesetzliche Erbrecht von Kindern?

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Zwei Kinder bekommen also grundsätzlich jeweils 50\% des Nachlasses, drei Kinder sind zu je ⅓ Miterben usw. Das gesetzliche Erbrecht von Kindern wird allerdings durch einen am Todestag noch lebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner des Erblassers tangiert.

Welche Angehörige haben Anspruch auf die Erbschaft?

Doch das Gesetz setzt der Verfügungsfähigkeit und den Begünstigungsmöglichkeiten Schranken. Nahe Angehörige haben Anspruch auf einen bestimmten Teil der Erbschaft, den sogenannten Pflichtteil. Dazu zählen der Ehepartner, die Nachkommen und – falls solche fehlen – die Eltern.

Wie kann ein Erbe bestimmt werden?

Erbe werden können Sie auf zwei Wegen: Jemand hat Sie durch ein Testament oder einen Erbvertrag zum Erben bestimmt. Oder, wenn nichts festgelegt worden ist, durch die gesetzliche Erbfolge. Das bedeutet, Sie sind der Nachfolger des Verstorbenen, der sein Vermögen übernimmt.

Ist der Erblasser am engsten verwandt?

Dabei gilt im Grundsatz, dass diejenigen Personen, die mit dem Erblasser am engsten verwandt sind, zunächst als gesetzliche Erben in Betracht kommen. Hatte der Erblasser also beispielsweise eigene Kinder, dann stehen diese Kinder bei der Suche nach den gesetzlichen Erben an vorderster Front.

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