Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Mehrheit braucht ein Bundeskanzler?
- 2 Wer schlägt die Personen für die Wahl zum Kanzler vor?
- 3 Wie lange ist die Amtszeit eines Bürgermeisters in Bayern?
- 4 Welche Aufgabe hat der Bürgermeister im Gemeinderat?
- 5 Wie ist das Verhältnis zwischen Bundeskanzler und Bundesminister?
- 6 Wer ersetzt den Kanzler?
- 7 Wie kann ein Bundesminister die Vertrauensfrage stellen?
- 8 Wie ist die Vertrauensfrage in der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben?
Welche Mehrheit braucht ein Bundeskanzler?
Somit ist die Kanzlermehrheit eine absolute Mehrheit aller – nicht nur der aktuell anwesenden – Abgeordneten. Ohne Überhangmandate hat der Deutsche Bundestag gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 BWahlG 598 Sitze; für die Kanzlermehrheit sind dann mindestens 300 Stimmen erforderlich.
Wer schlägt die Personen für die Wahl zum Kanzler vor?
Der Bundeskanzler wird gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland nicht vom Volk, sondern vom Deutschen Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt.
Wie werden die Gemeinderäte gewählt?
Gemeinderäte werden in bestimmten Abständen in geheimer Wahl gewählt. In diesen Räten sind die Parteien der Gemeinde, aber auch unabhängige Wählergemeinschaften vertreten, wenn sie genügend Stimmen bei der Wahl bekommen haben. Die Stadträte kommen zu regelmäßigen Sitzungen zusammen.
Wie lange ist die Amtszeit eines Bürgermeisters in Bayern?
In diesen Gemeinden, die alle über 20.000 Einwohner haben, tragen der oder die vom Gemeinderat zu wählenden Beigeordnete (n) die Amtsbezeichnung Bürgermeister. In Bayern wird der 1. Bürgermeister von den Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde direkt gewählt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Welche Aufgabe hat der Bürgermeister im Gemeinderat?
Seine Aufgabe ist es, dem Gemeinderat vorzusitzen und dessen Sitzungen zu leiten (stimmberechtigt), die Kommune nach außen zu vertreten und die Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu leiten. In Stadtkreisen und Großen Kreisstädten trägt der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister.
Was darf man bei der Wahl des Bundestages bestimmen?
Bei der Wahl des Bundestages darf man zwei Stimmen abgeben: die erste für eine Person, die zweite für eine Partei. Bei den Bundestagswahlen bestimmen die Bundesbürger alle vier Jahre ihre politischen Vertreter.
Wie ist das Verhältnis zwischen Bundeskanzler und Bundesminister?
Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung.
Wer ersetzt den Kanzler?
Als Vizekanzler wird der Stellvertreter des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland bzw. historisch auch der jeweilige allgemeine Stellvertreter des Reichskanzlers während der Zeit des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik bezeichnet.
Wie spricht man von einer Vertrauensfrage in Deutschland?
In Deutschland spricht man von einer Vertrauensfrage im Sinne von Art. 68 Grundgesetz (GG), wenn der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin beim Bundestag den Antrag stellt, ihm das Vertrauen auszusprechen.
Wie kann ein Bundesminister die Vertrauensfrage stellen?
Weder kann ein Bundesminister die Vertrauensfrage stellen noch der stellvertretende Bundeskanzler für den Bundeskanzler. Verfassungsrechtlich ebenfalls nicht verankert ist die Aufforderung des Bundestages an den Bundeskanzler, die Vertrauensfrage zu stellen.
Wie ist die Vertrauensfrage in der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben?
Die Vertrauensfrage in der Bundesrepublik Deutschland Die Möglichkeit die Vertrauensfrage zu stellen, ist in Artikel 68 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben. Im Gegensatz zum Misstrauensvotum findet die Abstimmung über das Vertrauen in die Regierung nicht in geheimer Wahl statt.
Wie kann der Bundeskanzler die Vertrauensfrage mit einer Sachfrage verbinden?
Verknüpfung der Vertrauensfrage mit einer Sachfrage. Der Bundeskanzler kann die Vertrauensfrage nach Art. 81 Abs. 1 GG auch mit einem Gesetzentwurf oder wie Gerhard Schröder 2001 mit einem sonstigen Sachantrag (Abstimmung über den Kriegseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan) bzw. schlichtem Parlamentsbeschluss verbinden.