Menü Schließen

Was versteht man unter Vertragsrecht?

Was versteht man unter Vertragsrecht?

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Bei einem Vertrag werden mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen mit dem Ziel abgegeben, einen rechtlichen Erfolg zu erreichen.

Was ist ein Vertragsrechtsschutz?

Vertragsrechtsschutz ist ein möglicher Zusatzbaustein der Firmenrechtsschutzversicherung. Kommt es zum Rechtsstreit im Bereich des Vertragsrechts, trägt die Versicherung den Großteil der Kosten. Oft greifen bei diesem Baustein jedoch Einschränkungen bzw. können Unternehmen einiger Branchen ihn nicht dazuwählen.

Wann besteht ein Vertrag?

Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er basiert auf mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen.

Ist ein Vertrag dann „gut“?

Es ist aber klar, dass ein Vertrag erst dann „gut“ wird, wenn die Parteien diejenigen Inhalte, die wichtig werden können, auch in diesem Vertrag geregelt haben – denn in den Vertrag schaut man im Zweifel als erstes hinein wenn es Fragen gibt und dann ist es hilfreich, wenn man hier fündig wird.

LESEN SIE AUCH:   Wann Namen mit Apostroph?

Ist der Antrag nicht ausreichend definiert und gilt als unwirksam?

Sind diese Komponenten nicht beziehungsweise nicht ausreichend definiert, gilt der Antrag als unwirksam. Wird der Antrag angenommen, so gilt der betreffende Vertrag als geschlossen.

Was ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag?

Siehe auch Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Völkerrechtlicher Vertrag. Ein Vertrag ist die von zwei oder mehr Rechtssubjekten erklärte Einigung über die Herbeiführung einer Rechtsfolge. Er besteht aus mindestens zwei zustimmenden Willenserklärungen.

Ist der Vertrag mündlich oder schriftlich geschlossen?

Verträge können grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Manchmal jedoch ist eine besondere Form erforderlich – so ist z.B. beim Erwerb eines Grundstücks oder der Gründung einer GmbH nach deutschem Recht die notarielle Beurkundung erforderlich. Wird diese Form nicht beachtet, ist der Vertrag unwirksam!