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Wann können Mängel erkannt werden?
Mängel können während der Bauphase, bei der Übergabe (Abnahme) oder erst nach der Ingebrauchnahme erkannt werden. Die Frist einer Mängelrüge ist je nach Baustadium verschieden. Ein in der Bauphase erkannter Mangel kann jederzeit gerügt werden, wobei der Besteller eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht trifft.
Wie muss die Mängelrüge festgehalten werden?
Schliesslich muss die Mängelrüge dem Willen des Bestellers Ausdruck geben, dass er den Unternehmer für den erkannten Mangel haftbar macht. Ob der Besteller Nachbesserung oder Minderung oder Schadenersatz fordert, muss in der Mängelrüge nicht festgehalten werden.
Wie kann ein Mangel gerügt werden?
Ein in der Bauphase erkannter Mangel kann jederzeit gerügt werden, wobei der Besteller eine Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht trifft. Erkennt der Bauherr einen Mangel, den er nicht rügt und der Schaden daraus vergrössert sich, so kann ihn die unterlassene Rüge selber treffen.
Warum spricht man von einem Rechtsmangel?
Von einem Rechtsmangel spricht man dann, wenn Rechte Dritter am Kaufgegenstand bestehen (z.B. Eintragungsvormerkung, eingetragene Grundschuld, Grunddienstbarkeit, sodass der Käufer diese nicht erwerben kann. In diesem Fall erfüllt der Übergeber den Vertrag schlecht, da er dem Erwerber die geschuldete Rechtsposition nicht verschaffen kann.
Wie kann man Rückstellungen zu Mängelansprüchen bewerten?
Rückstellungen zu Mängelansprüchen sind nach der wahrscheinlich zukünftigen Inanspruchnahme zu bewerten, entweder einzeln je Bauauftrag oder pauschal für den mängelanspruchsbehafteten Umsatz.In der Baupraxis wird überwiegend die Pauschalbewertung ang…
Wie kann man Mängelrüge beseitigen?
So könne die Mängelrüge beispielsweise per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Eine Alternative sei die Übermittlung per Boten, der sich den Empfang quittieren lässt. „Eine Frist zur Beseitigung des Mangels müssen Handwerker nur einmal setzen“, so Rechtsanwalt Bernd Hinrichs.