Welche Grundrechte gibt es in Deutschland?
Gewährt ein Staat seinen Bürgern die Grundrechte, so sind diese normalerweise in der Verfassung niedergeschrieben. In Deutschland sind diese im Grundgesetz garantiert. Sie finden vornehmlich ihre Berücksichtigung im I. Abschnitt GG (Artikel 1 bis 19).
Was ist ein allgemeines Persönlichkeitsrecht?
Allgemeines Persönlichkeitsrecht. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Welche Artikel beziehen sich auf die Menschenrechte?
Dabei beziehen sich einige Artikel des Grundgesetzes vornehmlich auf die Menschenrechte (z.B. Art. 1-7 GG). Andere Artikel wiederum legen die staatsbürgerlichen Rechte der deutschen Staatsangehörigen fest (z.B. in Art. 8, 9, 11, 12 und 16 GG).
Welche Persönlichkeitsrechte sind besonders geschützt?
Besondere Persönlichkeitsrechte[↑] Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts sind einfachgesetzlich als besondere Persönlichkeitsrecht besonders geschützt. Hierzu zählen etwa. der strafrechtliche Schutz der persönlichen Ehre6, der Schutz des persönlichen Namens (§ 12 BGB), das Recht am eigenen Bild (§§ 22 ff.
Wie lassen sich diese Grundrechte aufgliedern?
Diese lassen sich ihrem Zweck nach in drei Grundrechtsarten aufgliedern: Freiheitsgrundrechte: in diesen Grundrechten werden die Freiheitsrechte des Bürgers gegenüber dem Staat gewährt (z.B. Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit und Pressefreiheit in Art. 5 GG).
Kann sich ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt fühlen?
Sollte sich ein Bürger in seinen Grundrechten verletzt fühlen und diese Rechtsverletzung vor den gängigen gerichtlichen Instanzen kein Gehör finden, so besteht in Deutschland die Möglichkeit, die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Dies kann mithilfe einer Verfassungsklage geschehen.
Wie bekennt sich das deutsche Volk zu den Menschenrechten?
Sie finden vornehmlich ihre Berücksichtigung im I. Abschnitt GG (Artikel 1 bis 19). In Art. 1 Abs. 2 GG bekennt sich das deutsche Volk zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, damit ist gemeint, dass alle nachgelagerten Gesetze des Staates verpflichtet sind, diese Menschenrechte zu achten.