Inhaltsverzeichnis
Wann muss eine Gutschrift erstellt werden?
Die rechtlichen Regelungen für eine Gutschrift finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) Paragraf § 14 Abs. 2 Satz 3. Darin ist festgehalten, dass der Empfänger einer Leistung eine Gutschrift ausstellen darf, wenn das vorab zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.
Wann Stornorechnung und Gutschrift?
Die Erstellung einer Gutschrift muss vertraglich vereinbart worden sein. Die Rechnungskorrektur oder auch „Stornorechnung“ hingegen ist ausschließlich eine Gutschrift im kaufmännischen Sinn. Merkmale dafür sind: Neutralisierung (von Teilen) einer ursprünglichen Rechnung.
Wie soll eine Gutschrift aussehen?
Gutschrift schreiben: Was beachten?
- Dokument muss ausdrücklich das Wort „Gutschrift“ enthalten.
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers und Leistungserbringers.
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
- Ausstellungsdatum.
- Fortlaufende Rechnungsnummer.
- Umfang und Art der Leistungen/Lieferungen.
Hat eine Gutschrift eine Rechnungsnummer?
des Empfängers der Gutschrift (leistender Unternehmer) anzugeben hat. Die erforderliche fortlaufende Rechnungsnummer ist im Fall der Gutschrift durch den Gutschriftaussteller zu vergeben, sofern kein Fall des § 14 Abs. 2 Satz 4 UStG (Ausstellung durch einen Dritten) vorliegt.
Wer stellt eine Gutschrift aus?
Die Gutschrift (jedenfalls im umsatzsteuerrechtlichen Sinn) ist eine besondere Form der Rechnung: eine umgekehrte Rechnung. Der folgende Merksatz verdeutlicht den Unterschied zwischen Rechnung und Gutschrift: Die Gutschrift ist eine Rechnung, die durch den Leistungsempfänger ausgestellt wird.
Was bedeutet eine Stornorechnung?
Eine Stornorechnung dient der Korrektur einer fehlerhaften Rechnung. Stornorechnungen werden häufig synonym auch Rechnungskorrektur, Korrekturrechnung oder aus kaufmännischer Sicht auch Gutschrift genannt.
Was gehört auf eine Gutschrift?
Gültige Gutschriften: Das muss enthalten sein
- eine gültige Gutschrift muss ausdrücklich „Gutschrift“ heißen.
- den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
- die Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- das Ausstellungsdatum,
Was benötigt der Kunde für eine Gutschrift?
Der Kunde braucht dazu einige Angaben, denn eine Gutschrift muss die komplette Liste der Pflichtangaben für Rechnungen enthalten. Dazu benötigt die Buchhaltungsabteilung des Schuldners nicht nur Name, Anschrift und Firmenbezeichnung des Dienstleisters.
Wie rechnet ein Unternehmer mit einer Gutschrift?
Mit einer Gutschrift rechnet ein Unternehmer bezogene Leistungen ab. Anstatt auf die Rechnung eines Dienstleisters zu warten, erstellt der Unternehmer unmittelbar nach Prüfung der Leistung dem Dienstleister eine Gutschrift und überweist ihm den Gutschriftsbetrag. Die Gutschrift ist also eine Rechnung, die sich der Unternehmer selbst stellt.
Was ist die Gutschrift für den Dienstleister?
Nach Prüfung und Bewertung der Leistung erstellt der Unternehmer dem Dienstleister eine Gutschrift. Der Lieferant/Dienstleister erhält die Gutschrift und die Zahlung vom Unternehmer. Die Gutschrift wird daher auch Abrechnungsgutschrift genannt.
Was ist eine Gutschrift?
Bei einer Gutschrift handelt es sich um eine besondere Rechnung. Im Gegensatz zur herkömmlichen Rechnung wird die Gutschrift nicht vom Leistungs erbringer, sondern vom Leistungs empfänger (also in der Regel dem Kunden) ausgestellt. Daher wird die Gutschrift auch als umgekehrte Rechnung bezeichnet.