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Was passiert mit dem hauskredit bei Trennung?

Was passiert mit dem hauskredit bei Trennung?

„Für den Immobilienkredit haftet derjenige, der den Vertrag mit der Bank unterzeichnet hat. Haben beide Ehepartner den Kredit aufgenommen, haftet jeder in voller Höhe, und zwar unabhängig davon, ob die Ehe bereits geschieden wurde oder nicht“, erklärt Norbert Geiser von der Postbank.

Wer haftet für Schulden nach der Trennung?

Grundsätzlich haftet jeder Partner für seine eigenen Schulden. Eine Übernahme der Schulden des Partners bei Scheidung ist nur mit Einverständnis des Gläubigers möglich. Gemeinsame Schulden können sich auf den Zugewinnausgleich am Ende der Ehe auswirken.

Wann hafte ich für die Schulden meines Mannes?

Nach einer Trennung der Eheleute kann eine Verpflichtung aus einem Haushaltsgeschäft nicht mehr entstehen. Für die Schulden des anderen Ehegatten haftet der Ehegatte also grundsätzlich (siehe Ausnahme oben) weder in der Ehe, noch nach einer Trennung und auch nicht im Falle der Scheidung.

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Kann ich mehrere Hypotheken aufnehmen?

Ja, es können durchaus mehrere Hypotheken auf einem Grundstück lasten. Werden die Forderungen nicht erfüllt und lasten mehrere Hypotheken auf der Immobilie, gibt es einen festen Rang, nach dem die Hypothekengläubiger befriedigt werden. Muss ich eine Hypothek aufnehmen, wenn ich ein Darlehen erhalten möchte?

Was ist das Aufnehmen einer Hypothek?

Das Aufnehmen einer Hypothek ist mit einer Verpfändung einer Liegenschaft an die Bank verbunden. Wird zur Anschaffung von Wohneigentum ein Darlehen benötigt, braucht das Geld gebende Kreditinstitut Sicherheiten.

Wie kann eine Hypothek genutzt werden?

Die Hypothek ist also mit einer bestimmten Forderung verbunden. Anders die Grundschuld: Sie kann über eine bestimmte Forderung hinaus eingesetzt werden. Auch nachdem das Darlehen zurückgezahlt wurde, kann die Grundschuld weiter als Sicherheit genutzt werden, z.B. wenn eine Umschuldung stattfindet.

Wie hoch ist das Hypothekendarlehen?

Beim Hypothekendarlehen wird eine Hypothek von maximal 60-70 Prozent des Verkehrswertes der Immobilie gewährt. Ist dies nicht ausreichend, kann eine zweite Hypothek aufgenommen werden. Ist dies nicht ausreichend, kann eine zweite Hypothek aufgenommen werden.

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