Inhaltsverzeichnis
- 1 Wie kann der Bonus geleistet werden?
- 2 Wie kann man Mitarbeiter mit Bonus ausstatten?
- 3 Wie kann der Arbeitgeber den Bonus widerrufen?
- 4 Was ist die Voraussetzung für den steuerfreien Bonus?
- 5 Ist der Bonus von 1.500 € steuerfrei gewährt?
- 6 Welche Beitragsbemessungsgrenze fallen für Einmalzahlungen an?
Wie kann der Bonus geleistet werden?
Eine Aufteilung auf mehrere Teilleistungen ist möglich. Die Zahlung kann als Bar- oder Sachlohn gewährt werden. Der Bonus muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn (keine Entgeltumwandlung) geleistet werden, daher fallen bereits vertraglich fest vereinbarte Provisionen, Prämien, Boni, etc. nicht unter die Steuerbefreiung.
Was versteht man unter einer Bonuszahlung?
Unter einer Bonuszahlung versteht man meist einen einmaligen, in aller Regel leistungs- oder gewinnabhängigen Zuschlag auf das reguläre Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmer. Die Leistungs- oder Gewinnbezogenheit unterscheidet die Bonuszahlung von der Gratifikation, die meist ohne Leistungsbezug gewährt wird.
Wie kann man Mitarbeiter mit Bonus ausstatten?
Unternehmen können langjährige Mitarbeiter mit Bonus Zahlungen ausstatten. So kann die Zielvereinbarung einer Firma zum Beispiel festlegen, dass Mitarbeiter, die dem Unternehmen länger als zehn Jahre angehören, einen Bonus erhalten.
Was ist die Frist für den Corona-Bonus?
In der Begründung des Finanzausschusses im Bundestag wird klargestellt, dass die Fristverlängerung nicht dazu führt, dass der Corona-Bonus im ersten Halbjahr 2021 nochmals in Höhe von 1.500 Euro steuerfrei ausbezahlt werden kann. Lediglich der Zeitraum für die Gewährung des Betrages wird bis Juni 2021 verlängert.
Wie kann der Arbeitgeber den Bonus widerrufen?
Beim Widerrufsvorbehalt kann der Arbeitgeber den Bonus widerrufen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn das Unternehmen rote Zahlen schreibt und sich für den Fall vorbehält, den Bonus zu streichen. Steht beides im Vertrag, muss das Unternehmen den Bonus zahlen.
Ist die Bonusvereinbarung gegensätzlich?
Entscheidend sind die Ausgestaltung der Bonusvereinbarung und das Verhalten des Arbeitgebers. Jedenfalls bei „vorläufigen“ Zusagen müssen Arbeitnehmer mit deutlichen Kürzungen rechnen. Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst die Klagen einer Reihe von Bankmanagern der Commerzbank völlig gegensätzlich entschieden.
Was ist die Voraussetzung für den steuerfreien Bonus?
Die einzige tatsächliche Voraussetzung für die Gewährung des steuerfreien Bonus ist, neben der Zahlung bis zum 31.03.2022, dass diese Gehaltskomponente zusätzlich zum bisher vereinbarten Gehalt gezahlt wird. Eine Umwandlung von sonstigen Entgeltansprüchen ist nicht möglich.
Welche Einschränkungen gelten für die Bonuszahlungen?
Grundsätzlich gelten nämlich auch für diese Bonuszahlungen die Einschränkungen des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes und des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Bonus kann also nicht nach Belieben nur an ausgewählte Mitarbeiter*innen ausgezahlt werden.
Ist der Bonus von 1.500 € steuerfrei gewährt?
Der Bonus von insgesamt 1.500 € kann in dem Zeitraum 2020-2022 nur ein einziges Mal steuerfrei gewährt werden. Ist der Bonus auch neben anderen steuerfreien Leistungen oder Sachzuwendungen möglich?
Wann darf der Corona-Bonus gewährt werden?
Maximal 1.500 Euro dürfen pro Arbeitnehmer gewährt werden. Laut dem Jahressteuergesetz 2020 ist die Auszahlung des Corona-Bonus noch bis Juni 2021 steuerfrei . Trotzdem wichtig: Der Corona-Bonus bleibt befristet.
Welche Beitragsbemessungsgrenze fallen für Einmalzahlungen an?
Für Einmalzahlungen fallen Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) an. Sie müssen daher prüfen, ob bereits das laufende Entgelt oder das Entgelt plus die Einmalzahlung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen.