Inhaltsverzeichnis
Welche Gründe für eine Kur?
Häufige Gründe für Kur & Reha
- Alkoholsucht. Alkoholsucht ist eine seelische Erkrankung,
- Angststörungen. Angststörungen zählen mit zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, die eine Reha erforderlich machen.
- Asthma.
- Bandscheibenvorfall.
- Brustkrebs.
- COPD.
- Depression.
- Herzinfarkt.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Kur?
Stand Januar 2018 steht Ihnen alle 4 Jahre eine erneute Kur zu, wenn Sie die Voraussetzungen dazu erfüllen. Ist jedoch aus zwingenden medizinischen Gründen schon vor Ablauf der 4 Jahresfrist eine erneute Reha notwendig, können Sie auch früher einen Antrag auf Rehabilitation stellen.
Wer kann auf Kur gehen?
Einen Kuraufenthalt können grundsätzlich alle sozialversicherten Personen beantragen. Da ein Kuraufenthalt jedoch eine freiwillige Leistung des Sozialversicherungsträgers ist, besteht darauf kein Rechtsanspruch. Für einen Kuraufenthalt ist ein Antrag notwendig.
Wird eine Kur von der Krankenkasse bezahlt?
Erschöpft? Eine Vorsorgekur bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen, wenn der Arzt bescheinigt, dass sie medizinisch erforderlich ist, mehr Infos dazu im großen Special „Kur“. Ziel einer Vorsorgekur ist es, eine Krankheit zu verhüten oder ihre Verschlimmerung zu vermeiden.
Welche Kuren bietet die AOK an?
Kuren
- Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur.
- Rehasport und Funktionstraining.
- Ambulante und stationäre Rehabilitation.
- Als Vorsorgemaßnahme zur Kur.
- Sie wollen zur Kur – diese Möglichkeiten haben Sie.
- Kuren für Kinder.
- Kinderreha: Rehabilitation für Kinder und Jugendliche.
Wie eine Kur bekommen?
Fordern Sie die Antragsformulare bei Ihrer Krankenkasse an. Beim nächsten Termin legt der Arzt mit Ihnen die Ziele der Kur, den Behandlungsschwerpunkt fest und welche Therapien und Heilmittel nötig sind. Er füllt das Formular für die Kasse aus und begründet die Notwendigkeit der Maßnahme.
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter Kind Kur?
Wie oft habe ich Anspruch auf eine Mutter-Kind-Kur? Alle 4 Jahre haben Erziehende Anspruch auf eine Kur, wenn die medizinischen und/oder psychosozialen Voraussetzungen vorliegen. Ist eine Kur vorzeitig begründet, kann auch vor Ablauf der 4-Jahres-Frist ein Antrag gestellt werden.
Wie oft Anspruch auf Kur Österreich?
Wie oft können Sie auf Kur/Genesung/Erholung fahren? Wenn es medizinisch notwendig ist, können Sie grundsätzlich zwei Aufenthalte innerhalb von fünf Jahren in Anspruch nehmen. Zwischen zwei Aufenthalten muss ein Jahr liegen.
Wie komme ich zu einer Kur in Österreich?
Versicherte und mitversicherte Angehörige stellen beim Arzt einen Antrag auf Kur/Erholung bzw. Rehabilitation. Dieser Antrag muss von der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bewilligt werden. Bringen Sie den Antrag persönlich vorbei oder schicken Sie ihn per Post, e-mail oder Fax.