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Wie verlangte das Kind nach dem Ableben der Eltern einen Ausgleich?

Wie verlangte das Kind nach dem Ableben der Eltern einen Ausgleich?

Nach dem Ableben der Eltern verlangte das Kind, das die Eltern über Jahre hinweg gepflegt hatte, von seinen Geschwistern nach § 2057a BGB für den ihm entstandenen Pflegeaufwand einen Ausgleich im Rahmen der Erbauseinandersetzung.

Was hat die Aussöhnung mit den inneren Eltern zu tun?

Die Aussöhnung mit den inneren Eltern hat mit unseren realen Eltern nichts zu tun. Es ist dabei nicht wichtig, welches Verhältnis wir heute zu ihnen haben. Selbst ob sie noch leben oder bereits von uns gegangen sind, spielt für diese Art der “Seelenarbeit” keine Rolle, denn wir arbeiten ausschließlich mit dem inneren Bild unserer Eltern.

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Wie sollte man seine Eltern kritisieren?

Das sollte man als Kind erst einmal reflektieren, bevor man seine Eltern dahingegend kritisiert. Bevor man seinen Eltern klar macht, wie wichtig es ist wegen des Corona Virus zu hause zu bleiben, sollten Sie Ihren Eltern die Sorge nehmen, dass sie jemanden zur Last fallen könnten.

Hat sich das Verhältnis zu unseren realen Eltern deutlich verbessert?

Auch wenn sich vielleicht das Verhältnis zu unseren realen Eltern in der Zwischenzeit deutlich verbessert hat, herrschen innerhalb unserer “inneren Familie” noch dieselben Spannungen wie früher. Die Aussöhnung mit den inneren Eltern hat mit unseren realen Eltern nichts zu tun. Es ist dabei nicht wichtig, welches Verhältnis wir heute zu ihnen haben.

Ist ein dritter Zeitabschnitt der Elternzeit beantragt?

Wenn ein dritter Zeitabschnitt der Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes beantragt wird, muss der Arbeitgeber zustimmen. Dagegen ist die Inanspruchnahme von bis zu zwei Zeitabschnitten innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes ist nicht mehr an die Zustimmungs des Arbeitgebers gebunden.

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Ist der Anspruch auf Elternzeit für Großeltern nicht erfüllt?

Elterngeld erhalten Großeltern während ihrer Großelternzeit nicht. Der Anspruch auf Elternzeit für Großeltern besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit für sich beansprucht.

Wann muss die Elternzeit nach dem dritten Geburtstag des Kindes beantragt werden?

Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes beantragt wird, muss spätestens 13 Wochen – aber nicht früher als 14 Wochen! – schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden.