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Wer darf verletzte Wildtiere toten?

Wer darf verletzte Wildtiere töten?

Die Polizei kann einen Jäger, der zufällig vor Ort ist, dort aber nicht Jagdausübungsberechtigter ist, beauftragen, verletztes Wild unverzüglich zu erlegen, um es vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu bewahren.

Wer darf Wildtiere aufnehmen?

Rufen Sie beim örtlichen Tierschutzverein oder beim Tierarzt an. Es gibt aber Ausnahmen: Bestimmte verletzte Tiere dürfen zur Kurzzeitpflege mit nach Hause, bis es ihnen besser geht, zum Beispiel Eichhörnchen. Und: Es gibt viele ehrenamtliche Anlaufstellen, die Kranke, Schwache und Jungtiere aufpäppeln.

Ist ein verletztes Haustier wehrhaft?

Wild ist im verletzten Zustand äußerst wehrhaft, also warte besser auf Hilfe. Wenn du ein verletztes Haustier findest, solltest du es so schnell wie möglich zu einem Tierarzt bringen. Nur in Ausnahmesituationen, wenn sich das Tier an einer unzugänglichen Stelle befindet, ist die Feuerwehr für die Rettung zuständig.

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Wie unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Fundtier und herrenlosen Tieren?

Der Gesetzgeber unterscheidet grundsätzlich zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren. Bei einem Fundtier ist eigentlich der Besitzer dafür zuständig, dass das Tier behandelt und der Tierarzt entsprechend bezahlt wird. Falls der Besitzer unbekannt ist, steht die zuständige Gemeinde für die Kosten ein.

Wie sieht es bei herrenlosen Tieren aus?

Anders sieht es bei herrenlosen Tieren aus, zu denen grundsätzlich alle Wildtiere sowie verwilderte oder streunende Haustiere zählen. Bei diesen übernimmt in der Regel die Gemeinde die Behandlungskosten nicht, sondern der Finder, falls es vor Ort keine Wildtierauffangstation oder einen entsprechenden Tierschutzverein gibt.

Wie kann man ein krankes oder verletztes Wildtier zu einer Pflegestation bringen?

Wer ein krankes oder verletztes Wildtier zu einem Tierarzt oder einer Pflegestation bringt, gilt grund- sätzlich als deren Auftraggeber und hat deshalb auch deren Kosten zu tragen. Möchte er bzw. sie diese Pflegekosten nicht tragen, muss er bzw. sie dies bei der Übergabe des Tieres klar zu erkennen geben.

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