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Ist ein bestehendes Gebaude begunstigt?

Ist ein bestehendes Gebäude begünstigt?

Wird ein bestehendes Gebäude durch einen Anbau erweitert, ist die Investition nur dann (nach § 2 Abs. 3 InvZulG 1999) begünstigt, wenn entsteht. Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist ein selbständiges Gebäude, wenn er mit dem Altgebäude baulich nicht verschachtelt ist.

Was ist Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes?

Als Wohnungsbau durch Ausbau eines bestehenden Gebäudes gilt auch der unter wesentlichem Bauaufwand durchgeführte Umbau von Wohnräumen, die infolge Änderung der Wohngewohnheiten nicht mehr für Wohnzwecke geeignet sind, zur Anpassung an die veränderten Wohngewohnheiten.

Was sind die Nutzungsrechte an Grundstücken?

Wichtigste Fallgruppe der Nutzungsrechte an Grundstücken ist der Nießbrauch. Zu den Nutzungsrechten gehört auch das dingliche Wohnrecht . Es stellt das im Grundbuch eingetragene Recht dar, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen.

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Was gilt für die Bauvorlageberechtigung?

Dies bedeutet, dass die in § 43 Abs. 3 und Abs. 4 LBO normierte Bauvorlageberechtigung beispielsweise auch bei Nutzungsänderungen sowie An- und Umbauten sowie Aufstockungen zu beachten ist, sofern diese nach § 49 f LBO genehmigungspflichtig sind. Entsprechendes gilt für das Kenntnisgabeverfahren.

Welche Aufwendungen sind im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gebäudes anfallend?

Die im Zusammenhang mit dem Umbau eines Gebäudes anfallenden Aufwendungen können Erhaltungsaufwendungen, nachträgliche Herstellungskosten des bestehenden Gebäudes oder Herstellungskosten eines neu entstehenden Wirtschaftsguts sein. Welche Aufwendungen zu den Herstellungskosten zählen, bestimmt sich nach § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB.

Was sind die Anschaffungskosten des Gesamtgebäudes?

Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gesamtgebäudes sind auf die einzelnen selbstständigen Gebäudeteile aufzuteilen. Maßgebend ist i. d. R. das Verhältnis der Nutzfläche eines Gebäudeteils zur Nutzfläche des gesamten Gebäudes, es sei denn, die Aufteilung führt zu einem unangemessenen Ergebnis.