Ist die ePA Pflicht?
seit 1. Januar 2021: Krankenkassen stellen ihren Versicherten die ePA bereit. seit 1. Juli 2021: alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten müssen die ePA lesen und befüllen können.
Wie kann ein Patient die ePA befüllen?
Was kann die ePA zum Start? Die ePA kann zum Start mit der App der Krankenkassen über ein Smartphone oder Tablet von Patientinnen und Patienten mit Dokumenten, Arztbriefen, Befunden etc. befüllt werden.
Wie wird der Zugriff auf EPA protokolliert?
Jeder Zugriff wird protokolliert. Patientinnen und Patienten verwalten ihre ePA in der Regel über eine App auf Smartphone oder Tablet, die ihnen ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2021 auf Wunsch zur Verfügung stellen muss. Da die Krankenkassen mit verschiedenen Anbietern kooperieren, unterscheiden sich die Apps in Aussehen und Anwendung voneinander.
Was ist die Voraussetzung für die EPA?
Voraussetzung für die ePA – wie für alle kommenden Anwendungen – ist, dass die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist. Darüber hinaus ist weitere Technik notwendig, die sich teilweise erst in der Zulassung befindet. Der Zeitplan ist sehr eng. Praxen sollten sich deshalb rechtzeitig um die folgenden Komponenten kümmern:
Wie kann eine Praxis auf die EPA zugreifen?
Damit eine Praxis auf die ePA zugreifen kann, muss sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Zudem benötigt sie ein Update auf den ePA-Konnektor sowie das ePA-Modul für ihr PVS und einen elektronischen Heilberufsausweis der zweiten Generation. Für die technische Ausstattung erhält die Praxis Kostenpauschalen.
Wie können Krankenkassen auf EPA zugreifen?
Weder Krankenkassen noch Betreiber der ePA können auf das PVS der Praxis oder die ePA-Daten zugreifen. Voraussetzung für die ePA – wie für alle kommenden Anwendungen – ist, dass die Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen ist.