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Welche Arzte sind keine Vertragsarzte?

Welche Ärzte sind keine Vertragsärzte?

Anders als die meisten niedergelassenen Ärzte in Deutschland sind Privatärzte nämlich keine sogenannten „Vertragsärzte“ (früher: Kassenärzte): Sie haben keine Zulassung für die Behandlung gesetzlich versicherter Patienten.

Wann muss ein Arzt seine Kassenzulassung abgeben?

Kassenärzte müssen mit 68 Jahren Zulassung abgeben – Krankenkassen.de.

Wann wurden die 10 € beim Arzt abgeschafft?

Abschaffung der Praxisgebühr in 2013 Mitte Dezember 2012 stimmte der Bundesrat der Abschaffung der Praxisgebühr zum 01. Januar 2013 zu. Mit diesem Entschluss sollten die Patienten entastet und der bürokratische Aufwand in Arzt- und Zahnarztpraxen sowie Notfallambulanzen gemildert werden.

Was bedeutet keine Kassenzulassung?

Der einzige Unterschied zum Arzt mit Kassenzulassung ist, dass der Privatarzt keine Zulassung der gesetzlichen Krankenkassen besitzt. Entgegen vieler Meinungen bedeutet die Tatsache, dass ein Arzt keine Kassenzulassung nicht, dass er diese nicht bekommen könnte oder gar ein schlechter Arzt ist, ganz im Gegenteil.

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Was ist der Unterschied zwischen Hausarzt und Vertragsarzt?

Während ein Vertragsarzt, früher auch als Kassenarzt bezeichnet, über die gesetzliche Krankenkasse sozialversicherte Patienten behandeln darf, arbeiten Privatärzte frei von den Vorschriften der Krankenkassen und der kassenärztlichen Vereinigung. Einen Anspruch auf Behandlung gibt es bei Privatärzten demnach nicht.

Wann wurde die Praxisgebühr abgeschafft?

Um dies auf den Weg zu bringen, hat das Bundeskabinett am 7. November 2012 Formulierungshilfen für Änderungsanträge im Assistenzpflegebedarfsgesetz beschlossen. An dieses Gesetz wurde die Abschaffung der Praxisgebühr „angehängt“.

Was tun wenn der Hausarzt keine Überweisung ausstellt?

Bei Ärzten, die auch bei anderen Patienten häufig die Überweisung verweigern, sollte man eine Anzeige bei der Ärztekammer in Erwägung ziehen (Adressen der Landesärztekammern unter www.bundesaerztekammer.de).

Wie wird ein Arzt zum Vertragsarzt?

Zulassung als Vertragsarzt Um als Vertragsarzt arbeiten zu können, ist eine Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit erforderlich. Erst nach Erteilung der Zulassung darf sich ein Arzt Vertragsarzt nennen und Leistungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erbringen.

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