Menü Schließen

Ist das Ordnungsamt fur einen Privatparkplatz zustandig?

Ist das Ordnungsamt für einen Privatparkplatz zuständig?

Für einen Privatparkplatz ist das Ordnungsamt hingegen nicht zuständig. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie dort einfach unberechtigt oder zu lange parken können, ohne dass Ihnen Konsequenzen drohen. Der Betreiber vom Privatparkplatz kann nämlich einen Dienstleister beauftragen, welcher die Einhaltung der Parkregeln überwacht.

Wie kann das Parken auf dem anwohnerparkplatz geregelt werden?

Das Parken auf dem Anwohnerparkplatz wird durch Verkehrszeichen geregelt. Zum einen kann das Abstellen eines Kfz für Bewohner mit einem Parkausweis durch die sogenannte negative Beschilderung erlaubt werden.

Wie kann ich die Regeln auf dem Privatparkplatz festlegen?

Folglich kann der Betreiber der Parkanlage die Regeln auf dem Privatparkplatz selbst festlegen. In den meisten Fällen befindet sich auf dem Gelände allerdings ein Schild mit der Aufschrift „Hier gelten die Regeln der StVO“ oder ähnlichen Formulierungen. Sollte dieses nicht vorhanden sein, sind die Kfz-Fahrer gefragt.

LESEN SIE AUCH:   Ist eine Katze eine Spielgefahrtin?

Warum wird das Parken ohne anwohnerparkausweis abgeschleppt?

Als Begründung wird angeführt, dass durch das Parken ohne Anwohnerparkausweis die Nutzung der Stellplätze durch Berechtigte, die ihren Parkausweis ordnungsgemäß auslegen, verhindert wird. Werden Sie abgeschleppt, haben Sie außerdem die Kosten, die hierfür anfallen, zu tragen.

Was sind die größten Schwierigkeiten im Hinblick auf private Parkplätze?

Die größten Schwierigkeiten im Hinblick auf private Parkraumbewirtschaftungszonen wie etwa Supermarktparkplätze oder die angemieteten Stellflächen der Anwohner von Wohnhäusern erzeugen Fremdparker. Einige Autofahrer stellen sich rücksichtslos und ohne Erlaubnis durch den Eigentümer auf fremde Grundstücke oder parken Garagen zu.

Wie können Beamten auf öffentlichen Parkplätzen Eingreifen?

Die Beamten können nur auf öffentlichen Parkplätzen eingreifen. Wenn also ein Fahrzeug die Zufahrt zum Grundstück blockiert und dabei jenseits der privaten Grundstücksgrenze steht, können Polizei und Ordnungsamt aktiv werden und das Abschleppen in Auftrag geben.